SGB XII, § 53,54 Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
Im Mittelpunkt der Eingliederungshilfe steht die individuelle Förderung und Begleitung des jungen Menschen hinsichtlich seiner sozialen Integration.
Durch Frühförderung des Vorschulkindes, durch Begleitung während der Schulzeit und durch die Vorbereitung auf das Erwachsenenleben unterstützen wir das Streben unserer jungen Klientinnen und Klienten nach innerer Stabilität und Selbstständigkeit.
Durch Förderung der Lernfähigkeit, des sinnlichen, emotionalen und körperlichen Erlebens, der Wahrnehmung und des Denkens streben wir mit den Klient/-innen die Unabhängigkeit in der Gestaltung des eigenen Lebens an.
Die soziale Integration fördern wir durch eine intensive, alltagsbezogene Unterstützung. Auf der Grundlage einer kontinuierlichen, vertrauensvollen Beziehung begleiten wir die Heranwachsenden in ihrem sozialen Umfeld. In Lernprozessen wird ein positives Selbstbild angestrebt. Vor dem Hintergrund eines gewachsenen Selbstvertrauens werden die Fähigkeiten entwickelt, menschliche und soziale Herausforderungen annehmen zu können. Besonders wichtig ist hierbei die Kooperation mit den an der Entwicklungsförderung des behinderten Menschen beteiligten Institutionen.
Darüber hinaus legen unsere Mitarbeiter/-innen bei der Eingliederungshilfe
großen Wert auf die Familienarbeit. Die Leistung der Angehörigen
wird bei unserer Arbeit gewürdigt und in hohem Maße geachtet.
Freiräume, die zur Entlastung der Familie führen, können
neu entdeckt und gestaltet werden.
Hierfür bietet sich die
Soziale
Gruppenarbeit als weitere Möglichkeit
der Unterstützung an.
Weiterführende Informationen: Flyer Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach § 53, 54 SGB XII
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